Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag
Vorläufiges Ergebnis der ersten beiden Scala-Verhandlungstermine vor dem Landgericht Ulm – Weiteres Vorgehen
Wie bereits vielfach berichtet, wurde am gestrigen Montag, 31.03.2014, vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm die erste Klage eines Scala-Sparers (Az. LG Ulm 4 O 273/13 - "Scala I"), die von Rechtsanwalt Lang vertreten wurde, und die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale verhandelt (Az. LG Ulm 4 O 364/13). In der Klage des Scala-Sparers "Scala I" wurden dem Gericht im Wesentlichen zwei Streitfragen gestellt: Darf der Kläger seine monatliche Sparrate in der Marge von € 25,- bis € 2.500,- einseitig bestimmen? Hat die Sparkasse Ulm die Möglichkeit, den Scala-Sparvertrag des Klägers vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 25 Jahren ordentlich zu kündigen? Oder mit anderen Worten: Steht [...]
Zur Frage der Grundzinsberechnung – Schlichtung weitgehend gescheitert
Der Schlichter der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D. Dr. Hansjörg Lohrmann, hat die Schlichtung der Streitfrage, wie der variable Grundzins zu den Scala-Sparverträgen der Sparkasse Ulm zu berechnen ist, im Ergebnis als gescheitert erklärt, weil die Sparkasse Ulm eine Einigung über nachträgliche Zinszahlungen ablehne. Der Minimalvorschlag des Schlichters geht nun dahin, dass die Sparkasse Ulm sich gegenüber den Beschwerdeführern dazu verpflichtet, auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2019 zu verzichten. Dahinter steht die Idee, dass die Scala betreffenden Streitfragen bis dahin verbindlich durch die Gerichte geklärt sein müssten und es den Scala-Kontoinhabern so erspart bleibe, eigene gerichtliche Schritte [...]
Hat die Sparkasse Ulm den Grundzins zu den Scala-Verträgen unzutreffend zu ihren Gunsten berechnet? – Rechtsanwalt Lang erweitert die zweite Scala-Klage
Rechtsanwalt Lang erweitert namens der Kläger die zweite, von ihm vertretene Scala-Klage vor dem Landgericht Ulm (es sind derzeit für 15 Kläger Verfahren anhängig, siehe dazu Post vom 07.12.2013). Zur Entscheidung des Gerichts wird nun auch noch die weitere Streitfrage gestellt, ob die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins zu den Scala-Verträgen zutreffend berechnet und festgesetzt hat. Diese Frage ist bislang weder Gegenstand der ersten Scala-Klage noch der Klage der Verbraucherzentrale, die beide am kommenden Montag, 31.03.2014, ab 14 Uhr vor dem Landgericht Ulm verhandelt werden. Eingehend geprüft wurde die von der Sparkasse vorgenommene Berechnung des Grundzinses dagegen in diversen Schlichtungsverfahren, die mehrere [...]
Sparkasse Ulm versucht, die Klärung der Kündigungsfrage zu verhindern
In einer weiteren Stellungnahme zu der ersten Scala-Klage, die am 31.03.2014 vor dem Landgericht Ulm verhandelt wird, hat sich die Sparkasse Ulm auf die angebliche Unzulässigkeit des weiteren Klageantrags des Klägers berufen, mit dem dieser feststellen lassen will, dass die Sparkasse die Scala-Verträge nicht ordentlich kündigen kann (zur Klageerweiterung siehe Post vom 07.02.2014). Als Begründung für die angebliche Unzulässigkeit hat die Sparkasse vorgetragen, dass sie die Kündigung des Scala-Sparvertrages zu keinem Zeitpunkt angedroht habe. Der Kläger müsse die Kündigung abwarten und könne erst dann gerichtlich vorgehen. Demgegenüber hat der Kläger die Zulässigkeit seines Feststellungantrages damit begründet, dass er ein berechtigtes [...]
Neuer Verhandlungstermin ist der 31.03.2014
In Sachen der ersten Scala-Klage (siehe dazu insbesondere die Posts vom 07.02.2014 und vom 06.12.2013) ist der neue Verhandlungstermin vor dem Landgericht Ulm bestimmt worden auf 31.03.2014, 15 Uhr. Mit der Klage sollen im Wesentlichen zwei Fragen geklärt werden: (1) Ist der Kläger berechtigt, seine monatliche Sparrate für seinen Scala-Sparvertrag einseitig in der Marge zwischen € 25,- bis € 2.500,- beliebig festzusetzen und zu ändern; (2) Kann die Sparkasse Ulm den Scala-Vertrag mit dem Kläger vor Ablauf der mindestens 25-jährigen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Die Klage der Verbraucherzentrale, die sich ebenfalls um eine Klärung der Kündigungsfrage bemüht, wird ebenfalls am 31.03.2014, eine Stunde früher um 14 Uhr vor der selben Kammer [...]
Rechtsanwalt Lang erweitert die erste Klage in Sachen Scala-Sparverträge
Rechtsanwalt Lang hat die erste, bereits im August anhängig gemachte Klage in Sachen Scala-Sparverträge gegen die Sparkasse Ulm im Auftrag des Klägers erweitert. Nach dem neuen Klageantrag soll das Landgericht nun auch feststellen, dass die Sparkasse Ulm vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Scala-Sparvertrages des Klägers hat. Bislang war diese erste Scala-Klage nur darauf gerichtet, die Sparkasse Ulm zu verurteilen, von dem Kläger beauftragte Erhöhungen der monatlichen Sparrate bis maximal € 2.500,- auszuführen. Die nun vorgenommene Klageerweiterung erfolgt in dem Bemühen, eine umfassende Klärung der beiden zentralen Streitpunkte der Scala-Streitsache - i.e. betreffend das Recht der [...]
Verhandlungstermin der ersten beiden Scala-Klagen erneut verschoben
Das Landgericht Ulm hat die ursprünglich für 09.12.2013 terminierte, dann auf 17.02.2014 verlegte mündliche Verhandlung in dem ersten Rechtsstreit in Sachen Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm erneut verschoben. Grund ist die Neubesetzung des Vorsitzes der für den Streitfall zuständigen 4. Zivilkammer des Landgerichts zum 01.02.2014. Von der Terminsverlegung ist auch die Klage der Verbraucherzentrale betroffen, die zeitgleich mit der von Rechtsanwalt Lang vertretenen Klage stattfinden sollte. Der neue Verhandlungstermin soll nun auf Ende März 2014 bestimmt werden. Das genaue Datum steht noch nicht fest.
Sparkasse kündigt Scala-Verträge vorläufig nicht – sie wartet die im Februar stattfindenden Gerichtsverhandlungen ab
Nach einer Pressemitteilung, die die Sparkasse Ulm im Anschluss an eine Sitzung ihres Verwaltungsrates am 13.01.2014 herausgab, wird sie nun zunächst die am 17.02.2014 stattfindenen Gerichtsverhandlungen abwarten, ehe sie über ihr weiteres Vorgehen entscheidet. Sie wird die fortbestehenden ca. 8.000 Scala-Verträge (so die Angaben der Sparkasse) vorläufig also insbesondere nicht kündigen. Das Landgericht Ulm hat in zwei Scala-Rechtsstreiten für den 17.02.2014 mündliche Verhandlungen terminiert: (1) in dem ersten, von Rechtsanwalt Lang im August 2013 anhängig gemachten Verfahren, in dem ein Scala-Kontoinhaber auf Erhöhung seiner monatlichen Sparrate klagt, und (2) in dem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse, in dem es dieser verboten werden soll, das von ihr behauptete Kündigungsrecht [...]
Weitere Klagen in Sachen Scala gegen die Sparkasse Ulm erhoben – Klagewelle aber nicht beabsichtigt
Rechtsanwalt Lang hat für acht Mandanten, die zusammen elf Scala-Verträge haben, mehrere neue Klagen gegen die Sparkasse Ulm erhoben. Darüber hinaus sind weitere Klagen in Vorbereitung. Bei allen Klagen geht es, wie schon in der ersten, bereits im August erhobenen Klage (dazu Post vom 21.08.2013), wieder allein um die Frage, ob die Sparkasse verpflichtet ist, Ratenerhöhungen der Kontoinhaber in der Marge zwischen € 25,- und € 2.500,- auszuführen. Anlass für die Erhebung der weiteren Klagen war der Inhalt der Klageerwiderung der Sparkasse in dem ersten Klageverfahren. Darin bringt die Sparkasse auch Argumente vor, die die konkreten Umstände des Vertragsabschlusses mit dem dortigen Kläger betreffen (siehe dazu den Post vom 06.12.2013). So [...]
Scala Sparverträge Sparkasse Ulm: Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit zu Ratenerhöhungen da
Die Sparkasse Ulm hat in dem ersten Scala-Rechtsstreit auf die Klage erwidert und erwartungsgemäß Abweisung der Klage in vollem Umfang beantragt. In dem Post vom 21.08.2013 wurde bereits ausführlich über die erste in Sachen „Scala Sparverträge Sparkasse Ulm“ erhobene Klage vor dem Landgericht Ulm berichtet. In diesem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob der Kläger berechtigt ist, die monatliche Sparrate zu seinem Scala-Sparvertrag innerhalb der Marge von € 25,- bis € 2.500,- frei zu wählen und beliebig zu ändern. Die Sparkasse verweigert Ratenerhöhungen seit November 2012 generell gegenüber allen Scala-Kontoinhabern (zur Klage siehe im Einzelnen den Post [...]
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Herrenkellergasse 5
89073 Ulm
T +49 (0) 731/95 08 31-03
Herzogspitalstraße 11
80331 München
T +49 (0) 89/24 20 41-86
Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag
Vorläufiges Ergebnis der ersten beiden Scala-Verhandlungstermine vor dem Landgericht Ulm – Weiteres Vorgehen
Wie bereits vielfach berichtet, wurde am gestrigen Montag, 31.03.2014, vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm die erste Klage eines Scala-Sparers (Az. LG Ulm 4 O 273/13 - "Scala I"), die von Rechtsanwalt Lang vertreten wurde, und die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale verhandelt (Az. LG Ulm 4 O 364/13). In der Klage des Scala-Sparers "Scala I" wurden dem Gericht im Wesentlichen zwei Streitfragen gestellt: Darf der Kläger seine monatliche Sparrate in der Marge von € 25,- bis € 2.500,- einseitig bestimmen? Hat die Sparkasse Ulm die Möglichkeit, den Scala-Sparvertrag des Klägers vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 25 Jahren ordentlich zu kündigen? Oder mit anderen Worten: Steht [...]
Zur Frage der Grundzinsberechnung – Schlichtung weitgehend gescheitert
Der Schlichter der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D. Dr. Hansjörg Lohrmann, hat die Schlichtung der Streitfrage, wie der variable Grundzins zu den Scala-Sparverträgen der Sparkasse Ulm zu berechnen ist, im Ergebnis als gescheitert erklärt, weil die Sparkasse Ulm eine Einigung über nachträgliche Zinszahlungen ablehne. Der Minimalvorschlag des Schlichters geht nun dahin, dass die Sparkasse Ulm sich gegenüber den Beschwerdeführern dazu verpflichtet, auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2019 zu verzichten. Dahinter steht die Idee, dass die Scala betreffenden Streitfragen bis dahin verbindlich durch die Gerichte geklärt sein müssten und es den Scala-Kontoinhabern so erspart bleibe, eigene gerichtliche Schritte [...]
Hat die Sparkasse Ulm den Grundzins zu den Scala-Verträgen unzutreffend zu ihren Gunsten berechnet? – Rechtsanwalt Lang erweitert die zweite Scala-Klage
Rechtsanwalt Lang erweitert namens der Kläger die zweite, von ihm vertretene Scala-Klage vor dem Landgericht Ulm (es sind derzeit für 15 Kläger Verfahren anhängig, siehe dazu Post vom 07.12.2013). Zur Entscheidung des Gerichts wird nun auch noch die weitere Streitfrage gestellt, ob die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins zu den Scala-Verträgen zutreffend berechnet und festgesetzt hat. Diese Frage ist bislang weder Gegenstand der ersten Scala-Klage noch der Klage der Verbraucherzentrale, die beide am kommenden Montag, 31.03.2014, ab 14 Uhr vor dem Landgericht Ulm verhandelt werden. Eingehend geprüft wurde die von der Sparkasse vorgenommene Berechnung des Grundzinses dagegen in diversen Schlichtungsverfahren, die mehrere [...]
Sparkasse Ulm versucht, die Klärung der Kündigungsfrage zu verhindern
In einer weiteren Stellungnahme zu der ersten Scala-Klage, die am 31.03.2014 vor dem Landgericht Ulm verhandelt wird, hat sich die Sparkasse Ulm auf die angebliche Unzulässigkeit des weiteren Klageantrags des Klägers berufen, mit dem dieser feststellen lassen will, dass die Sparkasse die Scala-Verträge nicht ordentlich kündigen kann (zur Klageerweiterung siehe Post vom 07.02.2014). Als Begründung für die angebliche Unzulässigkeit hat die Sparkasse vorgetragen, dass sie die Kündigung des Scala-Sparvertrages zu keinem Zeitpunkt angedroht habe. Der Kläger müsse die Kündigung abwarten und könne erst dann gerichtlich vorgehen. Demgegenüber hat der Kläger die Zulässigkeit seines Feststellungantrages damit begründet, dass er ein berechtigtes [...]
Neuer Verhandlungstermin ist der 31.03.2014
In Sachen der ersten Scala-Klage (siehe dazu insbesondere die Posts vom 07.02.2014 und vom 06.12.2013) ist der neue Verhandlungstermin vor dem Landgericht Ulm bestimmt worden auf 31.03.2014, 15 Uhr. Mit der Klage sollen im Wesentlichen zwei Fragen geklärt werden: (1) Ist der Kläger berechtigt, seine monatliche Sparrate für seinen Scala-Sparvertrag einseitig in der Marge zwischen € 25,- bis € 2.500,- beliebig festzusetzen und zu ändern; (2) Kann die Sparkasse Ulm den Scala-Vertrag mit dem Kläger vor Ablauf der mindestens 25-jährigen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Die Klage der Verbraucherzentrale, die sich ebenfalls um eine Klärung der Kündigungsfrage bemüht, wird ebenfalls am 31.03.2014, eine Stunde früher um 14 Uhr vor der selben Kammer [...]
Rechtsanwalt Lang erweitert die erste Klage in Sachen Scala-Sparverträge
Rechtsanwalt Lang hat die erste, bereits im August anhängig gemachte Klage in Sachen Scala-Sparverträge gegen die Sparkasse Ulm im Auftrag des Klägers erweitert. Nach dem neuen Klageantrag soll das Landgericht nun auch feststellen, dass die Sparkasse Ulm vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Scala-Sparvertrages des Klägers hat. Bislang war diese erste Scala-Klage nur darauf gerichtet, die Sparkasse Ulm zu verurteilen, von dem Kläger beauftragte Erhöhungen der monatlichen Sparrate bis maximal € 2.500,- auszuführen. Die nun vorgenommene Klageerweiterung erfolgt in dem Bemühen, eine umfassende Klärung der beiden zentralen Streitpunkte der Scala-Streitsache - i.e. betreffend das Recht der [...]
Verhandlungstermin der ersten beiden Scala-Klagen erneut verschoben
Das Landgericht Ulm hat die ursprünglich für 09.12.2013 terminierte, dann auf 17.02.2014 verlegte mündliche Verhandlung in dem ersten Rechtsstreit in Sachen Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm erneut verschoben. Grund ist die Neubesetzung des Vorsitzes der für den Streitfall zuständigen 4. Zivilkammer des Landgerichts zum 01.02.2014. Von der Terminsverlegung ist auch die Klage der Verbraucherzentrale betroffen, die zeitgleich mit der von Rechtsanwalt Lang vertretenen Klage stattfinden sollte. Der neue Verhandlungstermin soll nun auf Ende März 2014 bestimmt werden. Das genaue Datum steht noch nicht fest.
Sparkasse kündigt Scala-Verträge vorläufig nicht – sie wartet die im Februar stattfindenden Gerichtsverhandlungen ab
Nach einer Pressemitteilung, die die Sparkasse Ulm im Anschluss an eine Sitzung ihres Verwaltungsrates am 13.01.2014 herausgab, wird sie nun zunächst die am 17.02.2014 stattfindenen Gerichtsverhandlungen abwarten, ehe sie über ihr weiteres Vorgehen entscheidet. Sie wird die fortbestehenden ca. 8.000 Scala-Verträge (so die Angaben der Sparkasse) vorläufig also insbesondere nicht kündigen. Das Landgericht Ulm hat in zwei Scala-Rechtsstreiten für den 17.02.2014 mündliche Verhandlungen terminiert: (1) in dem ersten, von Rechtsanwalt Lang im August 2013 anhängig gemachten Verfahren, in dem ein Scala-Kontoinhaber auf Erhöhung seiner monatlichen Sparrate klagt, und (2) in dem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse, in dem es dieser verboten werden soll, das von ihr behauptete Kündigungsrecht [...]
Weitere Klagen in Sachen Scala gegen die Sparkasse Ulm erhoben – Klagewelle aber nicht beabsichtigt
Rechtsanwalt Lang hat für acht Mandanten, die zusammen elf Scala-Verträge haben, mehrere neue Klagen gegen die Sparkasse Ulm erhoben. Darüber hinaus sind weitere Klagen in Vorbereitung. Bei allen Klagen geht es, wie schon in der ersten, bereits im August erhobenen Klage (dazu Post vom 21.08.2013), wieder allein um die Frage, ob die Sparkasse verpflichtet ist, Ratenerhöhungen der Kontoinhaber in der Marge zwischen € 25,- und € 2.500,- auszuführen. Anlass für die Erhebung der weiteren Klagen war der Inhalt der Klageerwiderung der Sparkasse in dem ersten Klageverfahren. Darin bringt die Sparkasse auch Argumente vor, die die konkreten Umstände des Vertragsabschlusses mit dem dortigen Kläger betreffen (siehe dazu den Post vom 06.12.2013). So [...]
Scala Sparverträge Sparkasse Ulm: Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit zu Ratenerhöhungen da
Die Sparkasse Ulm hat in dem ersten Scala-Rechtsstreit auf die Klage erwidert und erwartungsgemäß Abweisung der Klage in vollem Umfang beantragt. In dem Post vom 21.08.2013 wurde bereits ausführlich über die erste in Sachen „Scala Sparverträge Sparkasse Ulm“ erhobene Klage vor dem Landgericht Ulm berichtet. In diesem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob der Kläger berechtigt ist, die monatliche Sparrate zu seinem Scala-Sparvertrag innerhalb der Marge von € 25,- bis € 2.500,- frei zu wählen und beliebig zu ändern. Die Sparkasse verweigert Ratenerhöhungen seit November 2012 generell gegenüber allen Scala-Kontoinhabern (zur Klage siehe im Einzelnen den Post [...]
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Vorläufiges Ergebnis der ersten beiden Scala-Verhandlungstermine vor dem Landgericht Ulm – Weiteres Vorgehen
Wie bereits vielfach berichtet, wurde am gestrigen Montag, 31.03.2014, vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm die erste Klage eines Scala-Sparers (Az. LG Ulm 4 O 273/13 - "Scala I"), die von Rechtsanwalt Lang vertreten wurde, und die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale verhandelt (Az. LG Ulm 4 O 364/13). In der Klage des Scala-Sparers "Scala I" wurden dem Gericht im Wesentlichen zwei Streitfragen gestellt: Darf der Kläger seine monatliche Sparrate in der Marge von € 25,- bis € 2.500,- einseitig bestimmen? Hat die Sparkasse Ulm die Möglichkeit, den Scala-Sparvertrag des Klägers vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 25 Jahren ordentlich zu kündigen? Oder mit anderen Worten: Steht [...]
Zur Frage der Grundzinsberechnung – Schlichtung weitgehend gescheitert
Der Schlichter der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D. Dr. Hansjörg Lohrmann, hat die Schlichtung der Streitfrage, wie der variable Grundzins zu den Scala-Sparverträgen der Sparkasse Ulm zu berechnen ist, im Ergebnis als gescheitert erklärt, weil die Sparkasse Ulm eine Einigung über nachträgliche Zinszahlungen ablehne. Der Minimalvorschlag des Schlichters geht nun dahin, dass die Sparkasse Ulm sich gegenüber den Beschwerdeführern dazu verpflichtet, auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2019 zu verzichten. Dahinter steht die Idee, dass die Scala betreffenden Streitfragen bis dahin verbindlich durch die Gerichte geklärt sein müssten und es den Scala-Kontoinhabern so erspart bleibe, eigene gerichtliche Schritte [...]
Hat die Sparkasse Ulm den Grundzins zu den Scala-Verträgen unzutreffend zu ihren Gunsten berechnet? – Rechtsanwalt Lang erweitert die zweite Scala-Klage
Rechtsanwalt Lang erweitert namens der Kläger die zweite, von ihm vertretene Scala-Klage vor dem Landgericht Ulm (es sind derzeit für 15 Kläger Verfahren anhängig, siehe dazu Post vom 07.12.2013). Zur Entscheidung des Gerichts wird nun auch noch die weitere Streitfrage gestellt, ob die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins zu den Scala-Verträgen zutreffend berechnet und festgesetzt hat. Diese Frage ist bislang weder Gegenstand der ersten Scala-Klage noch der Klage der Verbraucherzentrale, die beide am kommenden Montag, 31.03.2014, ab 14 Uhr vor dem Landgericht Ulm verhandelt werden. Eingehend geprüft wurde die von der Sparkasse vorgenommene Berechnung des Grundzinses dagegen in diversen Schlichtungsverfahren, die mehrere [...]
Sparkasse Ulm versucht, die Klärung der Kündigungsfrage zu verhindern
In einer weiteren Stellungnahme zu der ersten Scala-Klage, die am 31.03.2014 vor dem Landgericht Ulm verhandelt wird, hat sich die Sparkasse Ulm auf die angebliche Unzulässigkeit des weiteren Klageantrags des Klägers berufen, mit dem dieser feststellen lassen will, dass die Sparkasse die Scala-Verträge nicht ordentlich kündigen kann (zur Klageerweiterung siehe Post vom 07.02.2014). Als Begründung für die angebliche Unzulässigkeit hat die Sparkasse vorgetragen, dass sie die Kündigung des Scala-Sparvertrages zu keinem Zeitpunkt angedroht habe. Der Kläger müsse die Kündigung abwarten und könne erst dann gerichtlich vorgehen. Demgegenüber hat der Kläger die Zulässigkeit seines Feststellungantrages damit begründet, dass er ein berechtigtes [...]
Neuer Verhandlungstermin ist der 31.03.2014
In Sachen der ersten Scala-Klage (siehe dazu insbesondere die Posts vom 07.02.2014 und vom 06.12.2013) ist der neue Verhandlungstermin vor dem Landgericht Ulm bestimmt worden auf 31.03.2014, 15 Uhr. Mit der Klage sollen im Wesentlichen zwei Fragen geklärt werden: (1) Ist der Kläger berechtigt, seine monatliche Sparrate für seinen Scala-Sparvertrag einseitig in der Marge zwischen € 25,- bis € 2.500,- beliebig festzusetzen und zu ändern; (2) Kann die Sparkasse Ulm den Scala-Vertrag mit dem Kläger vor Ablauf der mindestens 25-jährigen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Die Klage der Verbraucherzentrale, die sich ebenfalls um eine Klärung der Kündigungsfrage bemüht, wird ebenfalls am 31.03.2014, eine Stunde früher um 14 Uhr vor der selben Kammer [...]
Rechtsanwalt Lang erweitert die erste Klage in Sachen Scala-Sparverträge
Rechtsanwalt Lang hat die erste, bereits im August anhängig gemachte Klage in Sachen Scala-Sparverträge gegen die Sparkasse Ulm im Auftrag des Klägers erweitert. Nach dem neuen Klageantrag soll das Landgericht nun auch feststellen, dass die Sparkasse Ulm vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Scala-Sparvertrages des Klägers hat. Bislang war diese erste Scala-Klage nur darauf gerichtet, die Sparkasse Ulm zu verurteilen, von dem Kläger beauftragte Erhöhungen der monatlichen Sparrate bis maximal € 2.500,- auszuführen. Die nun vorgenommene Klageerweiterung erfolgt in dem Bemühen, eine umfassende Klärung der beiden zentralen Streitpunkte der Scala-Streitsache - i.e. betreffend das Recht der [...]
Verhandlungstermin der ersten beiden Scala-Klagen erneut verschoben
Das Landgericht Ulm hat die ursprünglich für 09.12.2013 terminierte, dann auf 17.02.2014 verlegte mündliche Verhandlung in dem ersten Rechtsstreit in Sachen Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm erneut verschoben. Grund ist die Neubesetzung des Vorsitzes der für den Streitfall zuständigen 4. Zivilkammer des Landgerichts zum 01.02.2014. Von der Terminsverlegung ist auch die Klage der Verbraucherzentrale betroffen, die zeitgleich mit der von Rechtsanwalt Lang vertretenen Klage stattfinden sollte. Der neue Verhandlungstermin soll nun auf Ende März 2014 bestimmt werden. Das genaue Datum steht noch nicht fest.
Sparkasse kündigt Scala-Verträge vorläufig nicht – sie wartet die im Februar stattfindenden Gerichtsverhandlungen ab
Nach einer Pressemitteilung, die die Sparkasse Ulm im Anschluss an eine Sitzung ihres Verwaltungsrates am 13.01.2014 herausgab, wird sie nun zunächst die am 17.02.2014 stattfindenen Gerichtsverhandlungen abwarten, ehe sie über ihr weiteres Vorgehen entscheidet. Sie wird die fortbestehenden ca. 8.000 Scala-Verträge (so die Angaben der Sparkasse) vorläufig also insbesondere nicht kündigen. Das Landgericht Ulm hat in zwei Scala-Rechtsstreiten für den 17.02.2014 mündliche Verhandlungen terminiert: (1) in dem ersten, von Rechtsanwalt Lang im August 2013 anhängig gemachten Verfahren, in dem ein Scala-Kontoinhaber auf Erhöhung seiner monatlichen Sparrate klagt, und (2) in dem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse, in dem es dieser verboten werden soll, das von ihr behauptete Kündigungsrecht [...]
Weitere Klagen in Sachen Scala gegen die Sparkasse Ulm erhoben – Klagewelle aber nicht beabsichtigt
Rechtsanwalt Lang hat für acht Mandanten, die zusammen elf Scala-Verträge haben, mehrere neue Klagen gegen die Sparkasse Ulm erhoben. Darüber hinaus sind weitere Klagen in Vorbereitung. Bei allen Klagen geht es, wie schon in der ersten, bereits im August erhobenen Klage (dazu Post vom 21.08.2013), wieder allein um die Frage, ob die Sparkasse verpflichtet ist, Ratenerhöhungen der Kontoinhaber in der Marge zwischen € 25,- und € 2.500,- auszuführen. Anlass für die Erhebung der weiteren Klagen war der Inhalt der Klageerwiderung der Sparkasse in dem ersten Klageverfahren. Darin bringt die Sparkasse auch Argumente vor, die die konkreten Umstände des Vertragsabschlusses mit dem dortigen Kläger betreffen (siehe dazu den Post vom 06.12.2013). So [...]
Scala Sparverträge Sparkasse Ulm: Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit zu Ratenerhöhungen da
Die Sparkasse Ulm hat in dem ersten Scala-Rechtsstreit auf die Klage erwidert und erwartungsgemäß Abweisung der Klage in vollem Umfang beantragt. In dem Post vom 21.08.2013 wurde bereits ausführlich über die erste in Sachen „Scala Sparverträge Sparkasse Ulm“ erhobene Klage vor dem Landgericht Ulm berichtet. In diesem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob der Kläger berechtigt ist, die monatliche Sparrate zu seinem Scala-Sparvertrag innerhalb der Marge von € 25,- bis € 2.500,- frei zu wählen und beliebig zu ändern. Die Sparkasse verweigert Ratenerhöhungen seit November 2012 generell gegenüber allen Scala-Kontoinhabern (zur Klage siehe im Einzelnen den Post [...]
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